Bis zum 9. Februar liegen im Münchner Stadtmuseum die Planfeststellungsunterlagen zum Bauabschnitt Laim – Karlsplatz mit Haltepunkt Hauptbahnhof aus, bis zum 23. Februar können Einwendungen eingereicht werden. Im laufenden Planfeststellungsverfahren wäre es wichtig, wenn möglichst viele ihrer Ablehnung des „Tunnelwahns“ mit einer Einwendung Ausdruck verleihen würden.
Individuelle Einwendungen haben gegenüber Sammeleinwendungen den Vorteil, dass jeder Einwender persönlich im Erörterungstermin seine Bedenken vortragen kann. Um Ihnen/Euch hier die Arbeit zu erleichtern, haben wir im folgendem Text eine Reihe von Einwendungsgründen aufgelistet.
Wer keine individuelle Einwendung schreiben will, kann auf einer Sammeleinwendung unterzeichnen. Hierzu haben wir eine Vorlage vorbereitet.
Die Einwendung ist bis spätestens den 23. Februar zu richten
An die
Regierung von Oberbayern
Zi. 4101 oder 4102
Maximilianstraße 39
80538 München